Sonderausgaben
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Private Ausgaben (keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten) für die thermische Sanierung von Gebäuden sowie für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems können 2022 unter gewissen Voraussetzungen pauschal als Sonderausgabe abgesetzt werden. Abzüglich aller Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen die verbleibenden Kosten beim Heizkesseltausch € 2.000 übersteigen, bei der thermischen Sanierung € 4.000, dann können die Ausgaben über fünf Jahre verteilt abgesetzt werden. Im Rahmen der Steuererklärung werden je nach Einkommen und damit verbundener Tarifstufe damit 20 bis zu 55 Prozent des Pauschalbetrages „rückerstattet“.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs vorliegen:- Für die Ausgaben wurde eine Förderung des Bundes gemäß 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt.
- Die erforderlichen Förderdaten werden übermittelt und automatisch von der Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt.
- Im Falle einer thermisch-energetischen Sanierung müssen die getätigten Ausgaben (nach Abzug sämtlicher Förderungen) einen Betrag von € 4.000 übersteigen, beim Austausch eines fossilen Heizungssystems € 2.000. Der Förderungswerber hat im Zuge der Beantragung der Förderung bereits zu bestätigen, dass diese Beträge (voraussichtlich) überschritten werden.
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