Vereinfachte GmbH-Gründung

  • Unternehmensgründer (Start-Ups) entscheiden sich in der Mehrzahl der Fälle entweder für die Gründung eines Einzelunternehmens oder die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dabei spielen betriebswirtschaftliche Fragen ebenso eine wichtige Rolle wie das Gewerberecht oder zu beachtende berufsrechtliche Bestimmungen, die Finanzierung, der Kundenkreis, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risken und damit einhergehende Haftungen, die Besteuerung sowohl der erwirtschafteten als auch der entnommenen Ergebnisse, sozialversicherungsrechtliche Fragen, die Widmung von Privatvermögen in das künftige Betriebsvermögen, der aktuell oder künftig gewünschte Gesellschafterkreis oder auch der im konkreten Einzelfall sinnvolle Abschluss von Dienst-, Miet- und Pachtverträgen im Familienkreis mit der zu errichtenden GmbH. Seit 1.1.2018 ist eine vereinfachte (digitale) Gründung ohne Notariatsakt oder notarielle Beglaubigung möglich, wenn eine GmbH durch eine natürliche Person, die zugleich der einzige Gesellschafter ist, errichtet wird. Dabei wird der Gesellschaftsvertrag durch die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ersetzt. Hierfür bedarf es allerdings zwingend der folgenden, weiteren Voraussetzungen. Das Stammkapital beträgt 35.000 Euro; darauf sind, sofern nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen wird, 17.500 Euro bar einzuzahlen. Wird die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen, so beträgt die gründungsprivilegierte Stammeinlage 10.000 Euro; darauf sind 5.000 Euro bar einzuzahlen.

    • Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft beschränkt sich auf den Mindestinhalt (Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Betrag der vom Gesellschafter zu leistenden Einlage auf das Stammkapital) und die Bestellung des Geschäftsführers sowie gegebenenfalls auf Regelungen über den Ersatz der Gründungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro, über die Gründungsprivilegierung und über die Verteilung des Bilanzgewinns, wenn sie einer besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten wird.

    • Identitätsfeststellung durch das Kreditinstitut: Das für die Stammeinlageneinzahlung im Zuge der GmbH-Errichtung gewählte Kreditinstitut hat anlässlich der Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlage auf ein neu eröffnetes Konto des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers dessen Identität durch persönliche Vorlage seines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und zu überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter und Geschäftsführer bereits Kunde des Kreditinstituts ist. Der Gesellschafter und Geschäftsführer hat überdies seine Unterschrift vor dem Kreditinstitut zu zeichnen (Musterzeichnung).

    • Bestätigungsübermittlung an das Firmenbuch: Das Kreditinstitut hat nach Einholung einer entsprechenden Entbindung vom Bankgeheimnis die Bankbestätigung, eine Kopie des Lichtbildausweises des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers sowie die Musterzeichnung auf elektronischem Weg direkt an das Firmenbuch zu übermitteln.

    • Kein Notariatsakt, keine Beglaubigung: Liegen alle diese Voraussetzungen vor, so bedarf die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft nicht der Form eines Notariatsakts, sondern hat in elektronischer Form auf eine Weise zu erfolgen, bei der die Identität des Gesellschafters zweifelsfrei festgestellt werden kann. Ebenso bedarf die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch nicht der beglaubigten Form, sondern hat in elektronischer Form auf eine Weise zu erfolgen, bei der die Identität des Gesellschafters zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Empfehlung

  • Ob Sie bei Vorliegen all dieser Voraussetzungen auf eine Rechtsberatung durch einen Notar oder Rechtsanwalt verzichten wollen, hängt ganz vom konkreten Einzelfall und Ihren Wünschen ab. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung vielfältiger Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen zeigt, dass es wichtig ist, sich jedenfalls noch vor (!) Gründung eines Unternehmens oder der Errichtung einer GmbH an uns zu wenden. Wir besprechen mit Ihnen fachkundig die wirtschaftliche Planung zu Ihrem Business, Kunden, Lieferanten, Investitionen, die aus wirtschaftlicher Sicht erforderliche Finanzierung (Eigen- und Fremdmittel) von Investitionen und der laufenden Geschäftsentwicklung im Jahresablauf, erwartete Umsätze und Ergebnisse, Fragen rund um Steuern, Sozialversicherung und die optimale Auswahl unter verschiedensten Rechtsformen (z.B. Einzelunternehmen, GmbH, OG, KG, GesbR, Verein, AG, Genossenschaft, Privatstiftung, GmbH & CoKG) mit Fokus auf den aktuellen Stand und die künftige Entwicklung sowie allfällige Beschäftigungsverhältnisse und abzuschließende Miet- und Pachtverträge aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. Gerne übernehmen wir viele Themen rund um die Anmeldung des Unternehmens, führen für Sie das laufende Finanz- und Rechnungswesen samt monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die laufende Personalverrechnung samt Überblick und Entwicklung der Mitarbeiterkosten und erstellen für Sie den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und benötigte Auswertungen für Banken und sind bei allen wichtigen wirtschaftlichen Fragen für Sie da.

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