Hybrides Unternehmertum bei EPU: Motive, Herausforderungen, Erfolgsfaktoren

  • Rund ein Fünftel der österreichischen EPU können als hybride Unternehmer bezeichnet werden, die selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit kombinieren. Ist die Selbstständigkeit im Nebenerwerb mehr als nur ein Übergangsphänomen? In Österreich besteht ein Trend zum Ein-Personen-Unternehmen (EPU): Laut Zahlen der Wirtschaftskammer Österreich waren 2012 hierzulande etwa 250.000 Betriebe als Einzelunternehmen geführt. Deren Zahl wuchs bis Ende 2019 auf nahezu 320.000 an. EPU stellen damit rund 60 Prozent der heimischen Unternehmen und sind somit ein wichtiger Faktor in der österreichischen Wirtschaft. Ein nicht unbeträchtlicher Teil davon wählt aber nicht die reine Selbstständigkeit. Rund ein Fünftel aller EPU (Stand 2018) sind hybride Unternehmer, also solche, die neben ihrer Selbstständigkeit auch unselbstständig erwerbstätig sind. Was macht diese Unternehmergruppe aus, vor welchen Herausforderungen steht sie, und welche Faktoren tragen dazu bei, dass hybrides Unternehmertum erfolgreich gelingen kann?

Hybride EPU kein Übergangsphänomen

  • Das hybride Unternehmertum wurde lange als Übergangsphänomen von der Anstellung in die reine Selbstständigkeit betrachtet, als eine Art Versuchsplattform, um die Selbstständigkeit mit einer gewissen Absicherung ausprobieren zu können. Hybride Unternehmer selbst sehen ihre aktive „Doppelrolle“ im Erwerbsleben jedoch überwiegend als langfristige Lösung. Etwa vier von fünf Hybriden (79 Prozent) wollen in den nächsten drei bis fünf Jahren weiterhin sowohl selbst- als auch unselbstständig bleiben, so eine Studie der KMU Forschung Austria. Unter den hybriden EPU ist auch der Anteil der „Wiederholungsgründer“ hoch. Die überwiegende Mehrheit (66 Prozent) würde wieder im Nebenerwerb gründen, ergab eine Umfrage der Universität Trier.

Höhere Zufriedenheit bei hybriden EPU

  • Hybride Einzelunternehmer sind großteils nicht gezwungen, – etwa aus Geldsorgen oder wirtschaftlichem Druck – diesen Weg zu gehen. Unabhängigkeit, Selbstverwirklichung und die Erreichung flexibler Zeiteinteilung: diese Pull-Faktoren bilden die Top 3 der Gründermotive von hybriden EPU – und sind damit ähnlich wie bei der Gesamtheit der EPU. Unzufriedenheit am ehemaligen Arbeitsplatz oder kaum Aussichten auf berufliche Aufstiegsmöglichkeiten spielen eine deutlich untergeordnete Rolle bei der Entscheidung für eine Nebenerwerbs-Selbstständigkeit. Für zwei Drittel ist die bessere soziale Absicherung sowie die Aussicht auf ein Zusatzeinkommen von großer Bedeutung, sich für das hybride Unternehmertum zu entscheiden. Mit Blick auf diese soziale Absicherung ist der Anteil der (sehr) zufriedenen hybriden EPU mit 44 Prozent auch merklich höher als bei reinen EPU (etwa ein Drittel).

Zweites Standbein in einer anderen Branche

  • Den hybriden Unternehmern geht es um den Aufbau eines zweiten Standbeins. 57 Prozent der hybriden EPU üben laut Studie der KMU Forschung Austria die unselbstständige und die selbstständige Tätigkeit in jeweils unterschiedlichen Berufen und Branchen aus. Nach den Zahlen der Universität Trier hat ein Drittel aus einem Hobby heraus eine unternehmerische Selbstständigkeit im Nebenerwerb gestartet. Die Hälfte kam auf die Geschäftsidee durch die aktuelle bzw. frühere Erwerbstätigkeit. Jeder Vierte gab an, dass die Gründung auf Basis einer eigenen Idee erfolgt ist.

Erfolgsfaktoren: Wie hybrides Unternehmertum gelingen kann

  • Flexibilität, Organisation und Zeitmanagement – diese Faktoren werden von den Betroffenen als die zentralen Elemente für das Gelingen hybrider EPU gesehen. Vor allem der eigenen, guten Organisationsfähigkeit (57 Prozent voll zutreffend) als auch dem Zeitmanagement (51 Prozent voll zutreffend) werden eine hohe Bedeutung beigemessen. Eigentlich verständlich, da mehrere Tätigkeiten miteinander in Einklang zu bringen sind.

Wo hybride EPU Nachholbedarf haben

  • Als eine der größten Herausforderungen sehen Hybride neben dem hohen Arbeitsausmaß vor allem die hohen administrativen Hürden. Ein Beispiel: Bestehende Regelungen zwingen sie, sich für ihre selbstständige und ihre unselbstständige Beschäftigung separat und damit mehrfach zu versichern. An dritter Stelle folgt ein „klassischer“ Problembereich von Gründern: die schwierige Kunden- und Auftragsakquise. Etwa vier von zehn Hybridunternehmern geben an, dass in diesem Bereich Probleme bestehen. Vor allem bei den Themen „Recht und Steuern“ sowie „Versicherungspflichten“ wird der mit Abstand größte Unterstützungsbedarf gesehen. Auf Rang drei folgt mit „Marketing/Vertrieb“ ein Themenbereich, der mit der Auftrags- und Kundenakquise zusammenhängt. Den meisten Nachholbedarf gibt es somit bei Themen, die eigentlich der unternehmerischen Basis-Qualifizierung zuzuordnen sind.

Hybrides Unternehmertum: Steuerliche Eckpunkte

    • Steuererklärungspflicht in der Einkommensteuer besteht dann, wenn das gesamte Jahreseinkommen, in dem auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, mehr als 12.000 Euro beträgt und die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte den Betrag von 730 Euro übersteigen.
    • Zur Ermittlung des Einkommensteuersatzes werden alle Einkunftsarten sowohl aus unselbstständigen als auch gewerblichen Tätigkeiten zusammengerechnet.
    • Die selbstständige Tätigkeit kann auch unter „Liebhaberei“ fallen, wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, auf längere Sicht nicht angenommen werden kann. Daraus resultierende Verluste bleiben steuerlich unberücksichtigt.   
    • Eine Umsatzsteuer ist erst bei Umsätzen ab 35.000 Euro im Kalenderjahr zu entrichten. Allerdings besteht dann auch kein Vorsteuerabzug.
    (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich)

  • Fotocredit: Adobe Stock/Art Photo