Legal Entity Identifier (LEI)

  • Ab 01.01.2018 dürfen Unternehmen ausnahmslos nur mehr dann Wertpapiergeschäfte (Käufe und Verkäufe) durchführen, wenn sie ihrer durchführenden Bank die standardisierte 20-stellige Kennnummer LEI bekanntgeben. Der Legal Entity Identifier (LEI) dient weltweit zur eindeutigen Identifizierung der Teilnehmer am Finanzmarkt und wird zur Schaffung von mehr Transparenz bei Finanztransaktionen eingeführt. Basis dafür ist die EU-Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) Nummer 600/2014.

    Den LEI muss jedes Unternehmen eigenständig beantragen und der Volksbank Tirol zeitgerecht bekannt geben. Um erstmalig einen LEI zu beantragen oder einen bestehenden LEI zu verlängern bzw. zu transferieren wurde durch GS1 die Website http://www.lei.direct/ und durch WM Datenservice die Website http://www.wm-leiportal.org/ eingerichtet. Dort können auch die jeweiligen Kosten für die Beantragung, Verwaltung und jährliche Verlängerung eingesehen werden.

    Die Volksbank Tirol empfiehlt allen Unternehmen, rechtzeitig ihren LEI zu beantragen und ihrer Volksbank-Kundenberaterin/ihrem Volksbank-Kundenberater mitzuteilen.

    Weiterführende Informationen zum Thema LEI finden Sie auf folgenden Seiten: